Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen und deren pflegende Angehörige im Alltag und übernehmen viele Aufgaben des täglichen Lebens für Sie.
Unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind speziell konzipiert, um pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen zusätzliche Unterstützung und Entlastung zu bieten. Diese Leistungen sind so gestaltet, dass sie eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität für alle Beteiligten ermöglichen.
Unsere Leistungen sind vielfältig und können individuell angepasst werden, um den spezifischen Bedürfnissen und Situationen der Betroffenen gerecht zu werden. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Wäsche und Haushaltsführung, aber auch die Begleitung zu Arztterminen oder sozialen Aktivitäten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist die emotionale Unterstützung. Wir wissen, dass die Pflege eines geliebten Menschen eine große Herausforderung darstellen kann. Daher stehen wir den pflegenden Angehörigen nicht nur praktisch, sondern auch emotional zur Seite und bieten ihnen regelmäßig die Möglichkeit, sich auszutauschen und Rat einzuholen.
Unser Team ist bestens ausgebildet und bringt viel Erfahrung im Umgang mit den verschiedensten Pflegesituationen mit. Wir legen großen Wert darauf, dass sich unsere Klienten und ihre Angehörigen bei uns gut aufgehoben und verstanden fühlen. Vertrauen und Empathie sind die Grundpfeiler unserer Arbeit, und wir arbeiten kontinuierlich daran, unseren Service zu optimieren und auf die individuellen Bedürfnisse unserer Klienten einzugehen.
Wir sind überzeugt, dass unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern und ihnen den Alltag ein Stück weit zu erleichtern. Lassen Sie uns gemeinsam die bestmögliche Unterstützung für Ihre Situation finden.
Unterstützung im Alltag

- Reinigung der Wohnung: Reinigen von Fußböden, Möbeln, Teppichen, Fenstern, Flächen im allgemein üblichen Lebensbereich.
- Einkaufsdienste: Planen und Informieren bei der Beschaffung von Lebens-, Reinigungs- sowie Körperpflegemitteln.
- Begleitung zu Einkäufen, Arzt- und Behördenbesuchen, bei Spaziergängen oder zu kulturellen Veranstaltungen.
- Organisieren von Terminen in Absprache mit Angehörigen.
- Hilfe in schriftlichen Angelegenheiten.
- Betten beziehen.
- Wäschepflege.
- Spülen.
Vorteile für pflegende Angehörige

- Emotionale Entlastung: • Durch die Nutzung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen können pflegende Angehörige wertvolle Auszeiten erhalten, was zu einer Reduzierung von Stress und emotionaler Belastung führt.
- Zeit für eigene Bedürfnisse:• Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, Zeit für eigene Interessen und Bedürfnisse zu finden, sei es für Freizeitaktivitäten, soziale Kontakte oder Erholung.
- Finanzielle Unterstützung: • Der Entlastungsbetrag entlastet finanziell und ermöglicht es, zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, ohne dass hohe Eigenkosten entstehen.
Voraussetzungen
- Pflegebedürftigkeit: Der Pflegebedürftige muss einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben.
- Häusliche Pflege: Die Pflege muss zu Hause erfolgen.
- Zweckgebundener Einsatz: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur für bestimmte Leistungen genutzt werden, wie z.B. die Unterstützung im Alltag.
- Erstattung von Aufwendungen: Der Entlastungsbetrag dient zur Erstattung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der genannten Leistungen entstehen (darum kümmern wir uns ebenfalls).
Die Leistungen sind darauf ausgelegt, Pflegende zu entlasten und die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen zu fördern.
Beratung, Beantragung und Abrechnung
Wir kümmern und um alles – Für die Beratung vereinbaren Sie bequem und einfach einen Termin mit uns über unser Kontaktformular, per E-Mail (info@hrs-geers.de) oder Telefon (Sarah Geers 0178 198 661 3). Die Erstberatung ist kostenlos für Sie!
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI können unkompliziert über die zuständige Pflegekasse oder private Versicherungsunternehmen abgerechnet werden. Eine vorherige Antragstellung ist nicht notwendig, und die Kostenerstattung erfolgt gegen Vorlage der entsprechenden Belege.
GEERS Hausmeister & Reinigungsservice
Ansprechpartnerin: Frau Sarah Geers
Büro: Zum Esch 47
49479 Ibbenbüren
Montag bis Freitag: 09 – 18 Uhr
Telefon: 0178 198 661 3
E-Mail: info@hrs-geers.de
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